17.12.2025 - 8.1 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.8 "Agri-PV-A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 17.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Juliane Kiewitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:
1.
Dem Antrag der Orrön Klein Teetzleben Agri-PV GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben zu und beschließt für die Flurstücke 169, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192,193, 194, 195, 196, 197, 198 199 und 203 der Flur 1 der Gemarkung Klein Teetzleben die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Agri-PV-Anlage nördlich des Mühlenbachs“ der Gemeinde Groß Teetzlrbrn gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
2.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) nach den Vorgaben der DIN SPEC 91434 als Grundlage einer kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion als Sekundärnutzung geschaffen werden. Zusätzlich soll die Errichtung eines Batteriespeichers am Vorhabenstandort als dezentraler Puffer das Stromversorgungsnetz entlasten.
3.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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256,5 kB
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337,4 kB
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