Beschlussvorlage - 01/BV/274/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 21.03.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Grünes Gewerbegebiet Altentreptow" beschlossen.

 

Planungsziel ist die Festsetzung eines Industriegebiets gemäß § 9 BauNVO, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung energieintensiver und störintensiver Betriebe zu schaffen.Die Planung erfolgt im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesentwicklung sowie unter Berücksichtigung der lokalen Standortvorteile und der übergeordneten Klimaschutzstrategie.

 

Im Fokus der Planung steht die Entwicklung eines zukunftsorientierten Industriegebiets mit energetischem Schwerpunkt. Die geplante Nutzung umfasst insbesondere die Errichtung eines Umspannwerks und eines Batteriespeichers zur Integration erneuerbarer Energien aus Wind- und Solarparks in der Region. Die Maßnahme dient der Stärkung der regionalen Energieinfrastruktur und unterstützt die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

 

Der Standort bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die ihn besonders geeignet für die Ansiedlung von energieintensiven und potenziell störenden Betrieben machen:

Der räumliche Abstand zu den nächstgelegenen Wohngebieten im Stadtgebiet Altentreptow von mindestens 370 m westlich des Geltungsbereiches gewährleistet eine konfliktarme Nutzung und ermöglicht die Ansiedlung von Betrieben mit erhöhtem Emissionspotenzial (z. B. Lärm, Erschütterungen, Licht).

 

Die im Planungsraum verlaufende 380 kV-Freileitung stellt einen strategisch bedeutsamen Netzverknüpfungspunkt dar. Sie ermöglicht die unmittelbare Anbindung von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen an das überregionale Stromnetz und reduziert damit Netzausbaukosten und Leitungsverluste.

 

Ein geplanter Batteriespeicher dient der Netzstabilisierung, der Zwischenspeicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen und der Versorgungssicherheit. Er schafft zudem die Grundlage für die Ansiedlung von Unternehmen mit hohem Strombedarf und Lastspitzen. Die gute Anbindung an die Landesstraße L273 sowie die unmittelbare Nähe zur Bundesautobahn A 20 ermöglichen eine leistungsfähige Erschließung für den Güterverkehr und verbessern die logistischen Rahmenbedingungen für produzierende und verarbeitende Betriebe.

 

Die Festsetzung einer hohen Grundflächenzahl (GRZ 0,8) erlaubt eine intensive bauliche Nutzung und bietet ausreichend Raum für großvolumige Industrieanlagen, Lagerflächen und technische Infrastruktur.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 "Grünes Gewerbegebiet Altentreptow" der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 gebilligt.

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 "Grünes Gewerbegebiet Altentreptow" der Stadt Altentreptow sowie die Begründung sind in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2025 im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, sowie die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bestehen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuholen. Sie sind zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 511000.56251000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Planungsleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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