09.12.2025 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Altentrepto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 "Grünes Gewerbegebiet Altentreptow" der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 gebilligt.

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 "Grünes Gewerbegebiet Altentreptow" der Stadt Altentreptow sowie die Begründung sind in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2025 im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, sowie die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bestehen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuholen. Sie sind zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

13

Stimmberechtigt:

13

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage