Beschlussvorlage - 06/BV/020/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zum Landesrahmenvertrag M-V für Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bürgerbüro Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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15.05.2025
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Sachverhalt
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Die Spitzenverbände der Kommunen haben mit den Verbänden der Träger der frei- en Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer mit Verhandlungen für den Abschluss eines Landesrahmenvertrages (LRV) mit Inkrafttreten des KiföGs 2020, (Elternbeitragsfreiheit für die Kinderbetreuung) begonnen.
Zielstellung des Landesrahmenvertrages war es:
Diese Verhandlungen wurden über drei Jahre intensiv geführt und endeten mit einem Schlichtungsverfahren 2023. Mit Schreiben vom 16.01.2024 übersendete das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V an die kommunalen Spitzenverbände und die Trägerverbände einen Schlichtungsvorschlag. |
Der Schlichtungsvorschlag beinhaltet folgende Regelungen: (Anlage 1)
- einen Landesrahmenvertrag
- eine Musterleistungsvereinbarung
- Regelungen für den Personalschlüssel
- Pauschalen für Sach- und Bewirtschaftungskosten
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Die vorgeschlagenen Pauschalen beinhalten die Sach- und Bewirtschaftungskosten:
- Kosten für die Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen - für Reinigungsmittel, - medizinischen Sachbedarf - Haushaltsartikel und Hygienebedarf - Kosten für Qualifizierungen - pädagogisches Ge- und Verbrauchsmaterial - Verwaltungskosten.
Gebäude- und Betriebskosten (Miete, Investitionskosten, Heizung, Wasser etc.) werden weiterhin gesondert verhandelt.
Eine Entgeltvereinbarung hat in der Regel eine Laufzeit von 12 Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist kann neu verhandelt werden. Durch diese Staffelung gehen wir davon aus, dass im Laufe des Jahres 2025 etwa die Hälfte der Mehrkosten anfallen werden. Maßgeblich sind die Zeitpunkte der Verhandlungsaufrufe und das Vorhandensein von Personal.
Die Landesbeteiligung an den Entgelten pro Platz erhöht sich von derzeit 54,5 % ab 2025 auf 55,22 %. Es werden zudem künftig nur die tatsächlichen vorhandenen Personalkosten über die Entgelte finanziert und folgende Regelungen berücksichtigt:
pro Woche im KK und KG oder mehr als 30 Stunden pro Woche im Hort)
Die Auswirkungen der Pauschalen für Sach- und Bewirtschaftungskosten sind sehr schwer zu prognostizieren. Die Sach- und Bewirtschaftungskosten je Einrichtung werden aktuell nach den tatsächlichen Verhältnissen in einer Einrichtung verhandelt. Dieser Bereich unterliegt aufgrund der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklungen ohnehin einem Kostenaufwuchs. Auch hier bleibt es bei einer Kostenerstattung durch das Land von 54,5%, ab 2025 von 55,22 %.
Durch die im Landesrahmenvertrag vorverhandelten Pauschalen und Regelungen zum pädagogischen Personal wird das Verfahren für zukünftige Verhandlungen vereinfacht.
Da die Gemeinde eine eigenen Kindertagesstätte betreibt, wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem Landesrahmenvertrag beizutreten.
Gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig. |
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Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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stehen zur Verfügung unter |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Sachverhalt mit erläutert. Konkrete finanzielle Angaben können noch nicht gemacht.
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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