Beschlussvorlage - 01/BV/098/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltsatzung zu erstellen.

 

Der Haushaltplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich  anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Für das Jahr 2025 wurde ein Fördermittelantrag in Höhe von 4.365.000 EUR beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V gestellt. Die Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn eine Förderung gewährt wird.

 

Im Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens  wurden nachfolgende Maßnahmen für 2025 – 2028 geplant:

  • Speicher Mühlenstraße 16    Gesamtvolumen  7,5 Mio EUR
  • Revitalisierung Marktplatz      Gesamtvolumen 2,5 Mio EUR
  • Sanierung Fritz-Reuter-Haus  Gesamtvolumen         2,1 Mio EUR 

 

Mit Schreiben vom 27.09.2024 wurde mitgeteilt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner Sitzung am 25. September 2024 über die Projekte im Förderverfahren „KulturInvest“ 2024 entschieden hat. Das Vorhaben „Ausgrabungsstätte im Tollensetal - Geschichte im historischen Speicher“ wurde mit einem Betrag in Höhe von bis zu 3.744.476 Euro als grundsätzlich förderwürdig ausgewählt. Zusammen mit dem Land M-V wird derzeit an einer Komplimentärfinanzierung gearbeitet.

 

Desweitern private Modernisierungen (geförderten Kleinteiligen Maßnahmen) aus den Umschichtungsmitteln (500 TEUR sowie die Maßnahmen zur Sicherung von Bodenfunden.

  

Derzeit stehen zum Stichtag 31.12.2024 Kassenmittel in Höhe von: 322.000  zur Verfügung.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2025 für das Städtebauliche Sondervermögen mit der zugrundeliegenden Haushaltsplanung in der beigefügten Fassung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2025

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

siehe Planungsunterlagen

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...