Beschlussvorlage - 01/BV/905/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die aktuell bestehende Verwaltungsgebührensatzung wurde am 15.12.2020 beschlossen.

Das den Verwaltungsgebühren zugrunde liegende Kostendeckungsprinzip erfordert die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührentarife. Die Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung dient der Haushaltskonsolidierung.

 

Rechtliche Grundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren sind der § 5 Kommunalverfassung M-V sowie die §§ 1 u. 5 des Kommunalabgabengesetzes M-V. 

Gemäß § 44 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V hat die Stadt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen.

 

Entgelte für Leistungen der Kommunen sind Gebühren, Beiträge und privatrechtliche Entgelte.

 

Für Verwaltungsgebühren ergibt sich die Geltung des Kostendeckungsprinzips aus der in § 5 Abs. 4 KAG M-V aufgestellten Forderung, die Gebührensätze nach den voraussichtlichen Kosten für den betreffenden Verwaltungszweig zu bemessen.

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigen.

 

Die Kalkulation der Kosten erfolgt auf der Grundlage der Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2023/2024 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Materialien 2023/2024). Zu berücksichtigen sind insbesondere Personalkosten, Sachkosten sowie anteilige Gemeinkosten, soweit sie der gebührenpflichtigen Tätigkeit zuzuordnen sind.

 

Für die einzelnen Tarifstellen wurde der jeweils notwendige Arbeitsumfang ermittelt.

 

Zwei neue Tarifstellen (1.9. und 5.1.) wurden hinzugefügt. Die Position 5.2.3. (Vervielfältigungen - Bauverwaltung) wurde gestrichen. Dort gelten die Gebührensätze 1.2. (Vervielfältigungen - Allgemeine Gebühren und Auslagen).

Außerdem erfolgt hier nun eine Unterteilung in schwarz/weiß und farbig.

   

Die Anlage zur Satzung wird wie folgt geändert (siehe Anhang).

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) in der vorliegenden Fassung einschließlich der beigefügten Kalkulation. Die 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2024

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...