Beschlussvorlage - 01/BV/898/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Stadt Altentreptow obliegt aufgrund der zentralörtlichen Funktion eines Grundzentrums die Aufgabe, vorhandene Siedlungsstrukturen dem nachgewiesenen Bedarf entsprechend um zusätzliche Wohnbauflächen zu ergänzen.

Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Altentreptow Rechnung zu tragen, wurde in der öffentlichen Sitzung am 8. September 2020 durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet an der Schule“ beschlossen. 

 

Südlich der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow soll die Erschließung von Grundstücken für die Einzelhaus- oder Mehrfamilienhausbebauung umgesetzt werden.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 36 sowie das Flurstück 37 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Thalberg.

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bedürfnisse an Wohnraumanforderungen in der Stadt Altentreptow und auch in Anlehnung an die Ziele der Raumordnung wurde das städtebauliche Konzept durch den Investor und das durch ihn beauftragte Planungsbüro überarbeitet und soll hier zur Vorstellung gebracht werden.

 

Um weitere Gespräche zur Planung und Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohngebiet an der Schule“ führen zu können ist es erforderlich, einen Grundsatzbeschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zu fassen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt grundsätzlich die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 8. September 2020 (01/BV/151/2020) für den Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet an der Schule“ der Stadt Altentreptow. Die damaligen Zielstellungen sollen auf Grundlage der heutigen städtebaulichen Entwicklung überprüft und anhand des in der Anlage 1 dargestellten Städtebaulichen Entwurfes angepasst werden. 

Hierzu wird die Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow beauftragt.

Sobald alle relevanten Planungsziele abgestimmt sind, wird die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow unterrichtet und ein gesonderter Beschluss zur 1. Änderung des o.g. Aufstellungsbeschlusses vorbereitet.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Durch diesen Grundsatzbeschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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