Beschlussvorlage - 39/BV/170/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat mit Beschluss vom 29.11.2023 das Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 “Wohnbebauung in Klein Teetzleben” auf das Regelverfahren gem. § 13 BauGB umgestellt, den Planentwurf in der Fassung vom Okrober 2023 beschlossen und diesen zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt.

Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend der jeweiligen Empfehlung in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden.

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Beschlussvorschlag

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ abgegebenen Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben mit folgendem Ergebnis geprüft und beschließt folgendes:

 

  1. berücksichtigt werden die Stellungnahmen vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Straßenbauamt Neustrelitz, Deutsche Telekom Technik GmbH, E.DIS Netz GmbH, Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, Wasser- und Bodenverband Untere Tollense/Mittlere Peene,
  2. teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte,
  3. nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von   Keine.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Sämtliche anfallenden Kosten trägt der Vorhabenträger

 

 

 

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Anlagen

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