Beschlussvorlage - 01/BV/893/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die  Onshore Wind 2012 Breesen GmbH & Co. KG,  gesetzlich vertreten durch die Palladio Wind Koordinations GmbH,  betreibt einen Windpark, bestehend aus zwei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V112 in 17091 Breesen (siehe Anlage 1 und 2  zum Vertrag). Aufgrund einer Gesetzesänderung können Betreiber von bestehenden WKA eine freiwillige Zahlung an die umliegenden Gemeinden in einem Umkreis von 2.500 m (Radius) zahlen.

 

Die Höhe der finanziellen Beteiligung bemisst sich hierbei an der Strommenge (§ 6 Abs.. 1 EEG 2023) jeder einzeln in Betrieb genommenen WKA und beträgt für alle betroffenen Gemeinden insgesamt 0,2 Cent/kwh. Betroffene Gemeinden sind alle jene, deren Gemeindegebiet sich  innerhalb eines Radius von 2.500 m um den Standort der jeweiligen WKA befindet.

 

Die Zuwendung erfolgt ohne Gegenleistung der Gemeinde. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Die Abrechnung und Gutschrift erfolgen jeweils zum 15.12. des laufenden Jahres

 

Der Vertrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Die Gemeinde ist mit nachfolgenden Flächenanteilen betroffen:

 

 

Flächenanteil Stadt Altentreptow  (von insgesamt 100 %)

erwartete Jahresstrommenge

Inbetriebnahme

jährlicher Betrag

WEA 1

2,32 %

8.294.313 kWh

06.12.2012

   380 EUR

WEA 2

1,61 %

8.294.313 kWh

29.11.2012

   265 EUR

 

Insgesamt erfolgt eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 645 EUR beginnend mit dem Jahr 2024 Die tatsächlich eingespeisten Strommengen werden bis zum 15.12. des Jahres abgerechnet und die Gutschrift an die Stadt Altentreptow überwiesen.

 

Über diese Mittel kann die Gemeinde frei verfügen. Sie werden nicht auf die Schlüsselzuweisungen bzw. Steuerkraft angerechnet. Demzufolge hat  diese Zuwendung auch keine Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

 

Für die Entscheidung ist die Stadtvertretung gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Annahme der freiwilligen Zahlung einer Zuwendungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023  von der Onshore Wind 2012 Breesen GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Palladio Wind Koordinations GmbH, mit Gesellschaftssitz Klettenbergstraße 12, 60322 Frankfurt am Main.

 

Der Vertrag wird der RA Maslaton zur Prüfung vorgelegt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die RA -Kanzlei mit der Prüfung zu beauftragen.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit einer ihrer Stellvertreterinnen, nach Abschluss der rechtlichen Prüfung der beigefügten Verträge, diese zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr: 2024

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die zusätzlichen Erträge aus der freiwilligen finanziellen Beteiligung werden in der Haushaltsplanung 2024 ff berücksichtigt.

 

 

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