08.05.2024 - 6.13 Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG (Bestandsanl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Mi., 08.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Wortprotokoll
Frau Ellgoth informiert die Anwesenden darüber, dass die Windkraftanlagenbetreiber (Bestandanlagen) durch die Verwaltung zum Teil mehrfach angeschrieben wurden bzgl. einer freiwilligen Zahlung gemäß § 6 EEG.
Für Neuanlagen müssen die Betreiber der WKA ab Inbetriebnahme mindestens die
0,2 ct/kwh zahlen.
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Mitwirkungsverbot: -
Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.