Beschlussvorlage - 03/BV/169/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger plant auf Konversionsflächen am nördlichen Rand des Ortsteils Pritzenow die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage. Das Plangebiet umfasst gemäß Aufstellungsbeschluss ca. 1,43 ha, davon ca. 1,35 ha Sondergebiet „Solarpark“.

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Konversion Pritzenow" wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow am 26.08.2021 gefasst.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit stattgefunden.

Wesentliches Planungsziel ist die Festsetzung zur Art der Nutzung als sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“.

 

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer maximalen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 im Sondergebiet bestimmt. Weiterhin wird die maximale Bauhöhe (Moduloberkanten) in Abhängigkeit von den tatsächlichen Geländehöhen festgesetzt, um die gemäß Vorhabenplanung notwendigen Modulhöhen von bis zu 4,5 m zu ermöglichen. Eine Festsetzung über Geländeoberkante ist gemäß aktueller Rechtsprechung nicht eindeutig, daher erfolgt die Festsetzung in den einzelnen Sondergebieten über NHN (im DHHN2016).

 

Mit der Festsetzung der Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE) sollen die planbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft gemindert werden. Zum Zwecke des Sichtschutzes erfolgt in diesem Zusammenhang die Festsetzung von Maßnahmenflächen zur Anpflanzung von Sichtschutzhecken an den äußeren Plangebietsgrenzen.

 

Auf der Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kann im Rahmen des Umweltberichtes zusammenfassend festgestellt werden, dass planbedingte Eingriffe innerhalb des Plangebietes durch Anlage von rd. 800 m² Ausgleichsfläche (Maßnahmenflächen) planintern sowie durch zusätzliche Maßnahmen außerhalb des Plangebiets (ca. 11.257 m² über Ökokonto) angemessen kompensiert werden können.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 "Solarpark Konversion Pritzenow" sowie die Begründung und der Umweltbericht werden in der vorliegen-den Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie Begründung und Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und andere Träger öffentlicher Belange schriftlich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
    Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse:
    Bekanntmachungen & Ortsrecht Gemeinde Bartow / Amt Treptower Tollensewinkel (altentreptow.de)
    zugänglich zu machen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Sämtliche mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Vorhabenträger

 

 

 

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Anlagen

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