Beschlussvorlage - 14/BV/152/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarfeld Tacksche Bruch“ vom 06.04.2022 wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage östlich der Ortslage Letzin und südlich der Ortslage Letzin-Siedlung begonnen.

Der Beschluss über die Billigung und die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses wurde durch die Gemeindevertretung Gnevkow am 01.03.2023 bzw. 06.04.2023 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 17.04.2023 bis zum 19.05.2023 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, mit Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sowie die frühzeitige Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat vom 17.04.2023 bis zum 19.05.2023 stattgefunden.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB und das Einholen der Stellungnahmen der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann zum Entwurf des Bebauungsplans nach § 4 Abs. 2 und §2 Abs. 2 BauGB erfolgen.

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarfeld Tacksche Bruch“ der Gemeinde Gnevkow in der Fassung vom Dezember 2023 und die zugehörige Begründung mit Anhängen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB inkl. der Begründung und den Anhängen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit für den Zeitraum eines Monats bzw. mind. 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung ebenfalls benachrichtigt und nochmals, falls gewünscht, gemäß § 4 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Kosten trägt der Investor. Ein städtebaulicher Vertrag wird vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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