Beschlussvorlage - 01/BV/802/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 14.6.2022 für den Geltungsbereich westlich der Meldorfer Straße und südlich des Trostfelder Weges die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohnquartier an der Meldorfer Straße“ der Stadt Altentreptow gefasst. Der Geltungsbereich mit einer Größe von rund 4 ha umfasst die Flurstücke 1, 2 (tlw.) und 5/ 234 der Flur 1 in der Gemarkung Thalberg.

Planungsziel der Stadt Altentreptow ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB  - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB  - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB  - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher

                    Belange

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß §24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohnquartier an der Meldorfer Straße“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 gebilligt.

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

148.781,12 EUR

Haushaltsmittel:

 

 

 

230,00 EUR

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

34.510,00 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

113.041,12 EUR 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Planungsleistungen wurden mit 01/BV/789/2023 vergeben

 

 

 

 

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Anlagen

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