Beschlussvorlage - 03/BV/136/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger plant auf Landwirtschaftsflächen östlich der Ortslage Bartow, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage. Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 182,0 ha, davon ca. 149,9 ha. Sondergebiet „Solarpark“.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow am 26.08.2021 gefasst.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit stattgefunden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Festsetzung zur Art der Nutzung als sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ (Betriebsdauer 40 Jahre ab Inkrafttreten des B-Plans).

 

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer maximalen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,65 in den Sondergebieten SO1.1 sowie 1.3 bis 1.6, von 0,7 im Sondergebiet SO 1.2 sowie von 0,8 im Sondergebiet SO 2 bestimmt. Weiterhin werden Teilbereiche verschiedener maximaler Bauhöhen (Moduloberkanten), in Abhängigkeit von den tatsächlichen Geländehöhen festgesetzt, um die gemäß Vorhabenplanung Modulhöhen von 4,5 m zu ermöglichen. Eine Festsetzung über Geländeoberkante ist gemäß aktueller Rechtsprechung nicht eindeutig, daher erfolgt die Festsetzung über NHN (im DHHN2016).

 

Mit der Festsetzung der Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE) sollen die planbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft gemindert werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung von SPE-Flächen zum Erhalt bestehender Biotopstrukturen sowie zur Anlage extensiver Mähwiesen, einer Streuobstwiese sowie zur Entrohrung eines Fließgewässers. Zeichnerisch erfolgt die Festsetzung von Flächen zur Anpflanzung von Sichtschutzhecken in relevanten Bereichen am Rand des Plangebiets. Diese SPE-Flächen umfassen insgesamt ca. 30,0 ha, andere private Grünflächen ca. 0,7 ha. Mittels textlicher Grünfestsetzung wird die Beweidung mit Schafen in den Modulrand- und Zwischenflächen während der Nutzungsdauer des Solarparks geregelt.

 

Auf der Grundlage der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung kann im Rahmen des Umweltberichtes zusammenfassend festgestellt werden, dass planbedingte Eingriffe innerhalb des Plangebietes durch Anlage von rd. 30,0 ha Ausgleichsfläche (SPE) planintern sowie durch zusätzliche Maßnahmen außerhalb des Plangebiets angemessen kompensiert werden können.

 

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben

dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "Solarpark Bartow Ost" sowie die Begründung und der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans sowie Begründung und Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und andere Träger öffentlicher Belange schriftlich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Be-kanntmachungen-Ortsrecht/ zugänglich zu machen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Kosten trägt der Vorhabenträger. Ein Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss geschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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