Beschlussvorlage - 40/BV/117/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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23.04.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan ordentliche Erträge auf 767.535 € ordentliche Aufwendungen auf 778.315 € Entnahmen aus Rücklagen auf 10.780 €
- im Finanzplan ordentliche Einzahlungen auf 750.720 € ordentliche Auszahlungen auf 722.330 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 41.995 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 159.400 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 116.515 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 27.500 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 74.674 €
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H. Gewerbesteuer 300 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 0,75 VzÄ im Stellenplan festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,8 MB
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