Beschlussvorlage - 39/BV/112/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die bestehende Benutzungs-und Entgeltordnung wurde am 23.10.2019 beschlossen. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2011. Daher ist eine erneute Kalkulation notwendig.

 

Derzeit werden folgende Entgelte erhoben:

 

Kleiner Saal Bürgerhaus 90,00 €

Großer Saal Bürgerhaus 120,00 €

Bürgerhaus komplett  135,00 €

Sportlerheim   100,00 €

Feuerwehrgerätehaus 105,00 €

 

 

Die Gemeinde Groß Teetzleben befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Als Maßnahme wurde die Kalkulation des Jugendclubs sowie die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung festgelegt. (Maßnahme-Nr. 09/2022).

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft.

Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2022-2024 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2019-2021 herangezogen.
  2. Die Betriebskosten werden im Kalkulationszeitraum inflationsbedingt ansteigen. Um die Kostensteigerung abzubilden, wurden spezifische Verbraucherpreisindizes nach Gütergruppen des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
  3. Der Durchschnitt der Jahre 2022-2024 ergibt die ansatzfähigen prognostizierten Kosten.

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte (je Nutzung)

 

Kleiner Saal Bürgerhaus 116,44 €

Großer Saal Bürgerhaus 150,83 €

Bürgerhaus komplett  170,40 €

Jugendclub   71,16 €

Sportlerheim   137,83 €

Feuerwehrgerätehaus 113,02 €

 

 

Das Gebührenaufkommen soll die entstandenen Kosten decken, aber nicht überschreiten. Eine Aufrundung ist aufgrund des Kostenüberschreitungsverbotes nicht möglich.

Unabhängig davon kann die Gemeindevertretung andere Entgelte beschließen.

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Kalkulation zum Nutzungsentgelt sowie folgende Benutzungsentgelte (je Nutzung):

 

Kleiner Saal Bürgerhaus 116,44 €

Großer Saal Bürgerhaus 150,83 €

Bürgerhaus komplett  170,40 €

Jugendclub   71,16 €

Sportlerheim   137,83 €

Feuerwehrgerätehaus 113,02 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

2022

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.01.432290000

1.2.6.01.432290000

4.2.4.00.432290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Dorfgemeinschaftshaus/Sonstige Entgelte

Brandschutz/Sonstige Entgelte

Sportstätten/Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen

 

 

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Anlagen

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