Beschlussvorlage - 01/BV/337/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die mit Satzungsbeschluss gleichzeitig beschlossenen Festsetzungen nach § 9 BauGB bzw. nach § 86 LBauO M-V führen heute zu einer erheblichen Beschränkung der baulichen Entwicklung in der Ortslage Thalberg. Gerade Bauvorhaben mit abweichenden Gebäudekubaturen können nicht realisiert werden. Das führt insbesondere dazu, dass sich Bauherren gegen eine Lückenbebauung in Thalberg entscheiden. Dieser Trend hält seit Jahren an. Um die Attraktivität des ländlichen Bauens in der Ortslage Thalberg zu steigern, ist es Absicht der Stadt, Hemmnisse einer baulichen Entwicklung, die sich im Wirkbereich der Stadt befinden, auszuräumen. In Auseinandersetzung mit der vorliegenden Satzung über die Festlegung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thalberg sind dabei insbesondere die gestalterischen Festsetzungen auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V sowie die Festsetzungen nach § 9 BauGB in den Focus gerückt. Ihre Daseinsberechtigung ist in diesem Zusammenhang hinterfragt worden.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bestandssatzung (siehe Anlage 1) ist dahingehend zu ändern, dass die auf Grundlage des § 9 Abs. 1 und 2 BauGB in der Satzung verankerten Festsetzungen 1. Anstrich 2 und 4 entfallen.

 

  1. Die auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V in der Bestandssatzung verankerten gestalterischen Festsetzungen sind aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung übernimmt ein privater Bauherr. Aufgrund der aktuellen Festsetzungen kann das geplante Bauvorhaben des Bauherrn nicht umgesetzt werden.

 

 

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Anlagen

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