Beschlussvorlage - 29/BV/071/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Gemeinden für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen Zuwendungen. Eine Zuwendungsvoraussetzung für die Förderung ist die räumliche Festsetzung des Umbaugebietes und die Erarbeitung eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes.

Die einzelnen Rückbaumaßnahmen müssen diesen Zielsetzungen entsprechen.

Das Konzept wurde  für die Gesamtgemeinde Burow aufgestellt unter Beteiligung der

Wohnungseigentümer.

In Abstimmung zwischen dem größten Wohnungseigentümer GEWO Bau Burow GmbH und den Standortgemeinden wurden im Jahr 2011/2012 Kurz-ISEK´s  für alle Gemeinden erarbeitet und an den Fördergeber zur Information übergeben.

Zur Information und Beschlussfassung liegt dieser Vorlage das Integrierte Entwicklungskonzept für den Stadtumbau Ost in der Gemeinde Burow bei. Hier wird neben dem Stadtumbaugebiet „ Friedenstraße“ ein zweites Stadtumbaugebiet „ Schulstraße 5-7“ ausgewiesen.

Auf dieser Grundlage soll der heutige Beschluss gefasst werden.

Die Gemeinde und der Begünstigte (Eigentümer des zum Rückbau vorgesehenen Gebäudes) sollen in Abstimmung die Einzelanträge für den Rückbau stellen.

 

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Beschlussvorschlag

 1. In diesem Jahr soll der Rückbau der Schulstraße 5-7 mit 21 WE erfolgen. Das Objekt ist gemeinsam von der Gemeinde und der GEWO Bau Burow GmbH für den Rückbau vorzubereiten. Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Zuwendungen (Zuschuss) zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau der 21 WE Schulstraße 5-7 im räumlich festgelegten Fördergebiet der Gemeinde Burow ist für das Jahr 2021 zu stellen.

2. Das anliegend beigefügte Kurz-ISEK der Gemeinde Burow ist Grundlage für die Antragstellung und Umsetzung des Stadtumbaus Ost in der Gemeinde.

3. Wie in diesem Konzept vorgeschlagen werden die Fördergebiete nach § 171 a-e Baugesetzbuch bestätigt- hier Stadtumbaugebiet 2 Schulstraße 5-7 Seite: 2/2

4. In Burow, im Gemeinderaum um das Rückbauobjekt Schulstraße 5-7 werden die Grundstücke wie vorgeschlagen als zweites Stadtumbaugebiet festgesetzt und der Rückbau realisiert. Die durch den Rückbau freiwerdenden voll erschlossenen Flächen sollen wie im Kurz- ISEK dargestellt, für eine gemeindetypische Nachnutzung bereitgestellt werden.

5. Als Zwischenlösung ist die Dorffläche bei Bedarf zunächst mit einfachen Mitteln umzugestalten.

6. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Umbaumaßnahmen ist die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen möglichst frühzeitig zu sichern, unter gerechter Abwägung öffentlicher und privater Belange


 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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