Beschlussvorlage - 06/BV/064/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus Grapzow sowie das Feuerwehrgerätehaus Grapzow einschließlich Kalkulationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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18.02.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 179) sind Benutzungsentgelte zu erheben, wenn die Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.
Aufgrund der über 6 Jahre alten Entgeltordnung war es notwendig eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung soll ab dem 01.03.2021 in Kraft treten.
Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.
Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:
1. Für die Prognose der Daten für 2021 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.
Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:
aktuelle Gebühren: neue Gebühren:
im Bürgerhaus:
- ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten
für Einwohner der Gemeinde Grapzow: 80,00 € 120,00 €
für Personen von außerhalb: 95,00 € 120,00 €
Nutzung anlässlich Beerdigungen: 30,00 €
- halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten
für Einwohner der Gemeinde Grapzow 50,00 € 98,00 €
für Personen von außerhalb: 70,00 € 98,00 €
- Sauna: 30,00 €/Nutzung
im Feuerwehrgerätehaus
- Raum mit Küche und Toiletten: 50,00 € 87,00 €
Nutzung anlässlich Beerdigungen: 25,00 €
Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes sollten zukünftig keine Unterschiede bei den Gebühren gemacht werden (Peronen innerhalb / außerhalb der Gemeinde).
Ein wesentlicher Grund für die höheren Gebühren sind die gestiegenen Betriebs- und Lohnkosten. Beim Feuerwehrgerätehaus ist die geringe Auslastung ein Grund für die höhere Gebühr.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467), die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen. Sie kann somit abweichend von der Kalkulation geringere und differenziertere Entgelte beschließen und in einer gesonderten Entgeltordnung regeln.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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