Beschlussvorlage - 06/BV/064/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 179) sind Benutzungsentgelte zu erheben, wenn die Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.

 

Aufgrund der über 6 Jahre alten Entgeltordnung war es notwendig eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen.

 

Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung soll ab dem 01.03.2021 in Kraft treten.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

1. Für die Prognose der Daten für 2021 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 

Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:

 

 

 

 

aktuelle Gebühren:    neue Gebühren:

  im Bürgerhaus:

-          ganzer Saal mit Flur, Küche und Toiletten

für  Einwohner der Gemeinde Grapzow: 80,00 €   120,00 €

für Personen von außerhalb:    95,00 €   120,00 €

Nutzung anlässlich Beerdigungen:   30,00 €

-          halber Saal mit Flur, Küche und Toiletten

für Einwohner der Gemeinde Grapzow 50,00 €   98,00 €

für Personen von außerhalb:   70,00 €          98,00 €

-          Sauna:     30,00 €/Nutzung

 im Feuerwehrgerätehaus

-          Raum mit Küche und Toiletten:                   50,00 €            87,00 €

Nutzung anlässlich Beerdigungen:               25,00 €        

 

Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes sollten zukünftig keine Unterschiede bei den Gebühren gemacht werden (Peronen innerhalb / außerhalb der Gemeinde).

Ein wesentlicher Grund für die höheren Gebühren sind die gestiegenen Betriebs- und Lohnkosten. Beim Feuerwehrgerätehaus ist die geringe Auslastung ein Grund für die höhere Gebühr.

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467), die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen. Sie kann somit abweichend von der Kalkulation geringere und differenziertere Entgelte beschließen und in einer gesonderten Entgeltordnung regeln.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Kalkulationen der Nutzungsentgelte sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und das Feuerwehrgerätehaus in Grapzow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2021:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.7.3.01.43229000

 

 

Bezeichnung:

Entgelte Sonstiges

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

höhere Erträge

 

 

 

 

 

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Anlagen

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