Beschlussvorlage - 01/BV/215/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Altentreptow „Photovoltaikanlage Klatzow“
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
12.01.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
19.01.2021
|
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 04.02.2020 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ beschlossen.
Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Anlage:
Anlage 1: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht mit Anhängen (Stand
Dezember 2020)
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der der Stadt Altentreptow beschließt:
- Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2020 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
|
|
in Folgejahren: |
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
x |
nein |
|
|
|
x |
nein |
|
ja |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ja |
|
|
|
|
einmalig |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
jährlich wiederkehrend |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Mittel stehen: |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
planmäßig zur Verfügung unter : |
|
|
nicht zur Verfügung |
||||
|
|
|
|
|
|
|
(Deckungsvorschlag) |
||
|
Produktsachkonto: |
|
|
|
Produktsachkonto: |
|
|||
|
|
|
|
||||||
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
||
|
|
|
|
||||||
|
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
Verfügung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushaltsmittel: |
|
Haushaltsmittel: |
|
|
|||||
bisher angeordnete |
|
bisher angeordnete |
|
||||||
Mittel: |
Mittel: |
|
|||||||
Maßnahmesumme: |
|
Maßnahmesumme: |
|
||||||
noch verfügbar: |
|
noch verfügbar: |
|
|
|||||
Erläuterungen: Die Kosten der Planung trägt der Investor |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
868,8 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
818,7 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
839,6 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
869,5 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
92,8 kB
|
