Beschlussvorlage - 01/BV/191/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:

 

  • „Satzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow“ vom 11.10.2016 i.V.m. der

„Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow“ vom 04.09.2013.

 

Aufgrund der über 7 Jahre alten Gebührensatzung, war es notwendig, eine neue Kalkulation der Gebühren zu erstellen.

Die neue Gebührensatzung soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

 

Kalkuliert wurde nach dem Kölner Modell, welches als Berechnungsgrundlage empfohlen wird.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

  • Für die Prognose der Daten für die Jahre 2020-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2017-2019 herangezogen.
  • Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2020 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Mischkalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.

 

  • Die Gesamtfläche des Friedhofsgeländes ist um die Anteile für Kriegs- und Ehrengräber bereinigt, da die Kosten und Zuschüsse sich ausgleichen. Weiterhin wurde die Gesamtfläche um 30 % reduziert, da diese Fläche als Öffentliches Grün zählt (der Friedhof hat den Charakter eines Waldfriedhofes).

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:

 

 

Bei der Kalkulation wurde bei der Flächenberechnung das Urteil GK 77/1996 vom OVG Schleswig-Holstein berücksichtigt.

 

 

Die nicht ansatzfähigen Kosten wegen Überkapazität (38,28 %) belaufen sich auf 32.641,83 € und müssen von der Stadt getragen werden.

 

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Änderungen von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Kalkulation für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow sowie die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.5.3.00.43250000

 

Bezeichnung:

Grabnutzungsentgelte/Erträge

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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