15.12.2020 - 8 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Alt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 15.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Herr Kraft: dem Finanzausschuss war es ein Anliegen, dass das Wahlgrab auf 900 Euro begrenzt wird sowie ein Kinderwahlgrab bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gebührenfrei zu gewähren ist.
Herr Renger: Auf dem Friedhof sind über 25 neue Bäume gepflanzt worden, Danke an die Verwaltung und an den Friedhofsgärtner. Der Friedhof sieht sehr gepflegt aus.
Frau Keitsch begrüßt, dass nicht die kalkulierten Gebühren in die Satzung eingeflossen sind.
Frau Knebler informiert, dass in der vorliegenden Satzung die Änderungen noch nicht eingearbeitet wurden.
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Kalkulation für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow sowie die Gebührensatzung in geänderter Fassung:
- Die Gebühr für das Wahlgrab wird auf 900 EUR begrenzt.
- Das Kinderwahlgrab ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist gebührenfrei.
mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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