Beschlussvorlage - 01/BV/189/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
18.11.2020
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
01.12.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
15.12.2020
|
Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Mit der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 wurde beschlossen eine Anpassung der Hundesteuer vorzunehmen.
Trotz Aufstellung von Behältnissen für die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner ist die Verunreinigung im Stadtgebiet sehr hoch.
In der neuen Hundesteuersatzung werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer angepasst.
Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den
1. Hund von 50 € auf 70 €, für den
2. Hund von 60 € auf 80 € und für den
3. und jeden weiteren Hund von 70 € auf 90 € festgesetzt.
Gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über den Erlass, die Änderungen und Aufhebungen von Satzungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
141,2 kB
|
