Beschlussvorlage - 01/BV/189/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Mit der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 wurde beschlossen eine Anpassung der Hundesteuer vorzunehmen.

Trotz Aufstellung von Behältnissen für die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner ist die Verunreinigung im Stadtgebiet sehr hoch.

In der neuen Hundesteuersatzung werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

1. Hund von 50 € auf 70 €, für den

2. Hund von 60 € auf 80 € und für den

3. und jeden weiteren Hund von 70 € auf 90 € festgesetzt.

 

Gemäß § 22 Abs. 3  Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über den Erlass,  die Änderungen und Aufhebungen von Satzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung ab dem 01.01.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto: 6.1.1.00.40320000

 

 

Bezeichnung:

Sonstige Gemeindesteuern Hundesteuer

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

Erläuterungen:

 

Durch die vorgeschlagene Erhöhung kann die Stadt voraussichtlich 8.000 € mehr Steuererträge/-einzahlungen erzielen als im Haushaltsjahr 2020.

Der Planansatz lt. Nachtragshaushalt 2020 beträgt 22.000 €.

 

 

 

 

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Anlagen

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