15.12.2020 - 11 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Herr Renger bittet die Verwaltung, im Stadtgebiet das Problem Hundekot, weiter zu verfolgen.

Aufstellen von Behältnissen von Hundekottüten auf dem Klosterberg.

Frau Porwollik hat Bedenken, dass mit der Erhöhung der Hundesteuer mehr Hunde frei laufen gelassen werden.

Herr Werner fragt, ob die Verwendung der Hundesteuer für einen bestimmten Zweck vorgesehen ist?

Frau Knebler: Das ist eine Steuer die zur Gesamtabdeckung in den Haushalt fließt. 

 

Folgende Ergänzung wird in die vorliegende Satzung eingearbeitet:

 

8. Tiere, die vom Tierheim in private Obhut gegeben werden (Gnadenbrot/zum Sterben) –

   Bescheinigung vom Tierheim ist vorzulegen.

 

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit der Ergänzung in Pkt. 8 mit Wirkung ab dem 01.01.2021.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage