Beschlussvorlage - 01/BV/447/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine/n Schulsozialarbeiter*in für die Grundschule Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
13.01.2022
| |||
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
19.01.2022
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
01.02.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
08.02.2022
|
Sachverhalt
Die Stadt Altentreptow sucht einen anerkannten Träger für die Schulsozialarbeit für die Grundschule Altentreptow.
Für die Schulsozialarbeit werden Personal- und Sachkostenzuschüsse vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf Grundlage der Jugend RL III gewährt.
Für die Antragstellung der Fördermittel ist nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens der anerkannte Träger der Schulsozialarbeit selbst zuständig. Die Anträge auf Gewährung der Personalkosten – und Sachkostenzuschüsse sind bis spätestens 01.07 des Vorjahres schriftlich beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen.
Somit würde die Förderung der Schulsozialarbeit erst ab dem Jahr 2023 möglich sein.
Zwischen der Stadt Altentreptow und dem ausgewählten Träger der Schulsozialarbeit wird eine Ko-Finanzierungsvereinbarung geschlossen.
Gemäß der Jugend RL III wird ein Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln von maximal 60 % gewährt.
Die restlichen 40 % werden durch die Ko-Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Träger der Schulsozialarbeit abgedeckt.
Somit muss die Stadt Altentreptow für die Schulsozialarbeit einen Eigenanteil an den Personalkosten in Höhe von 40 % übernehmen.
Für die anfallenden Sachkosten in der Schulsozialarbeit haben sich die Träger, Schulträger und die Wohnsitzgemeinden angemessen zu beteiligen.
Von Seiten des Landkreises wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel maximal ein jährlicher Zuschuss aus kreislichen Mitteln in Höhe von bis zu 400,00 € gewährt.
Überblick über die Kosten:
Die Kosten werden auf der Grundlage der bereits besetzen Stelle in der KGS Altentreptow (hier Schulsozialarbeiterin) kalkuliert, Eingruppierung der Stelle ist gleichwertig mit einer/einem Schulsozialarbeiter*in, wöchentliche Arbeitszeit 35 h
Personalkosten gesamt für ein Jahr ca.: |
54.000,00 € |
davon Eigenanteil Personalkosten für die Stadt Altentreptow: |
21.600,00 € |
davon Eigenanteil Sachkosten für die Stadt Altentreptow (8 %) |
4.320,00 € |
Gesamte Mittel für HH-Planung: |
25.920,00 € |
Somit sind für das HH-Jahr 2023 für die Schulsozialarbeit Kosten in Höhe von ca. 25.920,00 € einzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine/n Schulsozialarbeiter*in.
Die Stadtvertretung ermächtigt nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens die Bürgermeisterin mit dem entsprechenden ausgewählten Träger der Schulsozialarbeit eine Ko-Finanzierungsvereinbarung für die Schulsozialarbeit zu vereinbaren.
Die HH-Mittel werden ab dem HH-Jahr 2023 mit in den Stadthaushalt eingeplant
(ca. 25.920,00 €).
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
|
|
in Folgejahren: ab 2023 |
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
X |
nein |
|
|
|
|
nein |
X |
ja |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ja |
|
|
|
|
einmalig |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
jährlich wiederkehrend |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Mittel stehen: |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
planmäßig zur Verfügung unter : |
|
|
nicht zur Verfügung |
||||
|
|
|
|
|
|
|
(Deckungsvorschlag) |
||
|
Produktsachkonto: |
|
|
|
Produktsachkonto: |
|
|||
|
2.1.1.01.52551000 |
|
|
||||||
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
||
|
Kostenerstattungen an private Unternehmen
|
|
|
||||||
|
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
Verfügung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushaltsmittel: |
|
Haushaltsmittel: |
|
|
|||||
bisher angeordnete |
|
bisher angeordnete |
|
||||||
Mittel: |
Mittel: |
|
|||||||
Maßnahmesumme: |
25.920,00 EUR |
Maßnahmesumme: |
|
||||||
noch verfügbar: |
|
noch verfügbar: |
|
|
|||||
Erläuterungen: Die Haushaltsmittel werden im Finanzplanzeitraum 2022 und in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt. |