Beschlussvorlage - 01/BV/443/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die vergangenen Wochen und Monate sind nicht spurlos an uns vorübergegangen. Bis die Coronavirus-Pandemie nachhaltig bewältigt ist und unsere Gesellschaft in allen Bereichen zur Normalität zurückkehren kann, werden noch einige Anstrengungen erforderlich sein.

 

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt MV vom 23.12.2021 bis zum 31.12.2022 verlängert. Mit den Regelungen zum Sitzungsgeschehen gibt es den gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern taugliche Instrumente an die Hand, um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft weiterhin in eigener Verantwortung regeln zu können, ohne dabei besondere Infektionsrisiken in Kauf nehmen zu müssen.

 

Das Gesetz ermöglicht:

- das Herstellen der Öffentlichkeit durch Videoübertragungen,

- das Abhalten der Sitzungen als Videokonferenz,

- die Übertragung von Aufgaben auf den Hauptausschuss und

- die Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

 

Durch die Fraktionsvorsitzenden wurde an die Verwaltung herangetragen, ein Abhalten der Sitzungen als Videokonferenz bzw. das Zuschalten von mehreren Stadtvertretern an einer öffentlichen Sitzung zu ermöglichen sowie einen Livestream für die BürgerInnen zu ermöglichen.

 

Verschiedene Sitzungs- und Beschlussinstrumente können kombiniert werden. Sitzungen der Vertretungen sind grundsätzlich öffentlich. Auf der Grundlage des Gesetzes können die Vertretungen entscheiden, dass die Sitzungen audiovisuell in einen Raum in der Gemeinde oder das Internet übertragen werden.

 

Es ist grundsätzlich möglich, dass auch nur einzelne Mitglieder der Vertretung durch  Videokonferenztechnik in den Sitzungsraum zugeschaltet werden. Einzelne Mitglieder der Vertretung können auch ausschließlich akustisch, in der Regel also telefonisch in eine Videokonferenz einbezogen werden, wenn sie damit einverstanden sind.

 

In der öffentlichen Bekanntmachung über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung muss auf

den Raum oder die Internetadresse hingewiesen werden, in dem oder unter der die  Übertragung verfolgt werden kann.

 

Einwohnerinnen und Einwohner sind bei Sitzungen, deren Öffentlichkeit durch eine  Videoübertragung hergestellt wird, nicht im Sitzungsraum anwesend. Fragen, Vorschläge und  Anregungen können im Vorfeld in Textform an die Vertretung gerichtet werden, so dass sie in der Sitzung beantwortet oder behandelt werden können. Liegen die technischen  Voraussetzungen vor, kann eine Fragestunde aber auch als Livechat durchgeführt werden.

 

Die Stadtvertretung muss über die Nutzung der neuen Verfahren einen Beschluss fassen (§ 22 KV M-V)

 

Für die digitale Teilnahme an den Sitzungen können die vorhandenen Tablets (I-Pad’s) genutzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Stadt Altentreptow befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung und in der Haushaltskonsolidierung. Die erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen müssen im Haushaltsplan 2022 aufgenommen werden. Die Haushaltskonsolidierung darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung und den Betrieb der entsprechenden Software betragen ca. 3.500,00 € pro Haushaltsjahr.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beauftragt die Bürgermeisterin, die Sitzungen der Stadtvertretung per Videokonferenztechnik zu ermöglichen bzw. auch nur einzelne Mitglieder der Vertretung  ausschließlich akustisch  einzubeziehen sowie die Sitzungen der Stadtvertretung per Livestream durchzuführen/umzusetzen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 01 / 1.1.1.04.56240000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Datenverarbeitung

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 3.500,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Maßnahme wird bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt

 

 

Loading...