Beschlussvorlage - 33/BV/066/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation Nutzungsentgelte der Dorfgemeinschaftshäuser in Barkow und Pripsleben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Pripsleben
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Entscheidung
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19.05.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.
Bisher gibt es keine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschafthäuser.
Die Gemeinde Pripsleben befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Als Maßnahme wurde die Kalkulation und die Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung festgelegt. (Maßnahme-Nr. 06/2021)
Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.
Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:
1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2021-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.
2. Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2021 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Kalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.
Die Gemeinde hat durschnittliche Aufwendungen i.H.v. 2.500 € je Gebäude. Diese stehen in keinem Verhältnis zu den Nutzungen.
Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:
Barkow: 400,44 € pro Nutzung
Pripsleben: 324,69 € pro Nutzung
In Abstimmung mit dem Bürgermeister am 28.09.2021 wurde ein Nutzungsentgelt i.H.v 100 € für Pripsleben und 75 € (Sommer- Mai bis September) bzw. 100 € (Winter- Oktober bis April) für Barkow festgelegt.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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