Beschlussvorlage - 29/BV/083/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Burow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung) mit Kalkulation der Tarife für den Kostenersatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Burow
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Entscheidung
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14.09.2021
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Sachverhalt
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommern am 31.12.2015 (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) veränderte sich auch das Leistungsspektrum der Feuerwehr, welches sich aus kostenfrei zu erbringende Pflichtaufgaben und abrechnungsfähigen Einsätze zusammensetzt.
Die aktuelle Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Burow wurde am 07.11.2019 beschlossen. Die Überarbeitung war notwendig, da ein neuer MTW angeschafft wurde. Außerdem soll ein Anhänger mit in die Gebührensatzung aufgenommen werden.
Für den neuen MTW ergibt sich ein Kostensatz i.H.v. 26,35 € je Stunde. Beim Anhänger wird eine Pauschale i.H.v. 20,00 € je Stunde veranschlagt.
Entsprechend § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 25 Abs. 3 BrSchG wird die Gemeinde Burow ermächtigt, den Kostenersatz in einer Satzung zu regeln.
Dabei können lt. BrSchG M-V Pauschalbeträge festgesetzt werden. Zu den Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Die Vorhaltekosten können auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Burow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung) ist als Anlage beigefügt. Des Weiteren wurde eine kurze Erläuterung beigefügt.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zur Änderung von Satzungen zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Burow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Burow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung) auf der Grundlage der beigefügten Kalkulation. Die Änderungssatzung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr:2021 |
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in Folgejahren: |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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1.2.6.01.44259 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom sonstigen privaten Bereich
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen Kostensatz : neues Fahrzeug 26,35 € je Stunde neuer Anhänger 20,00 € je Stunde pauschal
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Anlagen
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1
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81 kB
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