Beschlussvorlage - 12/BV/108/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarfeld am Priesterbruch“ vom 31.03.2022 wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einer Teilfläche zwischen den Ortslagen Gültz und Seltz begonnen.

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan inkl. Planzeichnung und Begründung liegen vor.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarfeld am Priesterbruch“ der Gemeinde Gültz und die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Vorentwurf des B-Planes inkl. Begründung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum eines Monats bzw. mind. 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeinde Gültz wird weiterhin beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs.1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Durchführung des Verfahrensschrittes wird gemäß § 4 b auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

X 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung übernimmt der Investor.

 

 

 

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Anlagen

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