Beschlussvorlage - 38/BV/105/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Wildberg für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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30.06.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Wildberg wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-13.591,95 |
Zeile 26 und 27 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
26.575,59 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
7.568,51 |
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Zeilen 28 und 29 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
0,00 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
20.552,15 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-115.091,68 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
-94.539,53 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
Nein |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
2.737,00 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
0,00 |
Passiva 1.5 |
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
184.997,66 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -13.591,95 €. Das negative Ergebnis ist um 106.183,05 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf Gewerbesteuermehreinnahmen, nicht geplante Zuweisungen für den Kitabereich sowie höhere Mieterträge. Weiterhin erfolgten Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Einschließlich des negativen Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Ergebnisvortrag ins nächste Jahr von – 94.539,53 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Die Gemeinde verfügt über kein Eigenkapital. Trotz der Entnahmen aus Rücklagen erhöhte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 178.974,22 € auf 184.997,66. Die Gemeinde ist aufgrund des fehlenden Eigenkapitals und des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages gem. § 43 Abs. 3 KV M-V überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 1.941.818,56 €.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
12.194,21 |
Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
39.090,28 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
-26.896,07 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-147.057,51 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
-173.953,58 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
8.737,00 |
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Bilanz |
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Passiva 4.10.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
-114.369,90 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
-32.161,39 |
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Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
-146.531,29 |
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Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
1.305.204,14
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Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 12.194,21 €. Davon werden die Kredite mit 39.090,28 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von – 173.953,58 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.
In das Folgejahr wurden Haushaltsermächtigungen für die Anschaffung des Stromerzeugers der Feuerwehr i. H. v. 6.000,00 € übertragen. Weiterhin sind Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 2.737,00 € für die Machbarkeitsstudie zum Kita Umbau übertragen worden.
Die liquiden Mittel verringerten sich um 32.161,39 € auf insgesamt -146.531,29 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.305.204,14 €.
Wesentliche Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, neben der planmäßigen Abschreibung, sind in folgenden Bilanzpositionen:
Pos. 1.2.7 Sandkastenschiff und Abenteuerhaus für Kita, Rasentraktor Rider
Pos. 1.2.8 Kita: Geschirrspüler, Waschautomat, Krippenwagen, Schrank, Stapelbank, Stuhl-Tisch-Kombination
Pos. 1.2.10 Sanierung ehemalige Turnhalle Liegenschaftskarte, Baustellenschild
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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355 kB
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