07.11.2019 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter wollen Vor- und Nachteile des Solarparks gerne von Herrn Richter (Fa. Nawes ) dargelegt haben.

 

Vorstellung dargelegt von Herrn Richter:

 

Gewerbesteuern : ca 70 % Burow

                             ca.30 % Hamburg als Firmensitz

 

Ausgleichsmaßnahme: Weltziner Löschwasserteich

 

 

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Beschluss

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Burow beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 8 „Solarpark Burow, Seltzer Straße“ gemäß § 12(1) BauGB.
  2. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 104 teilw., 105, 106/2 teilw., 107/2 teilw., 108/5, 333/7 teilw., der Flur 1, in der Gemarkung Burow mit einer Fläche von ca. 10 ha; die genaue Abgrenzung ist im anliegenden Lageplan ersichtlich.
  3. Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ sowie die geordnete Erschließung der Anlage einschließlich der Berücksichtigung der umweltschützenden Belange.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zu geben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Bauamt des Amtes Treptower Tollensewinkel Rathausstraße 1, 17087 Altentreptowhrend der Öffnungszeiten unterrichten zu können; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zu geben.
  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 einzuholen. Die Durchführung des Verfahrensschrittes wird gemäß § 4 b auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

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