06.12.2022 - 9.17 Grundsatzbeschluss zur Anpassung der Verträge a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Knebler: Eine Änderung im Umsatzsteuergesetz wurde angekündigt, so dass Kommunen doch noch bis Ende 2024 die Möglichkeit haben, nach altem Recht zu handeln. Es erfolgt gegenwärtig eine Prüfung, ob ein Vorsteuerabzug für den Neubau Schulsporthalle möglich ist. Wenn ja, dann ist das neue Recht nach § 2b UstG bereits ab 2023 für die Stadt Altentreptow anzuwenden.

Heute kam die Mitteilung vom Steuerberater, dass für die Zweifeldsporthalle an der KGS der Vorsteuerabzug nicht in Anspruch genommen werden kann. Eventuell erst 2024/2025 umsteigen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, die bestehenden Verträge sowie die Benutzungs- und Entgeltordnungen, die ab dem 01.01.2023 von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sind, anzupassen, außerdem die daraus erzielten Entgelte um die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer in Höhe des derzeit gültigen Steuersatzes von 19% zu erhöhen sowie die Nutzungsentgelte für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Altentreptow ab 01.01.2023 nicht zu erhöhen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

10

Stimmberechtigt:

10

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-