06.12.2022 - 9.1 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industrie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Krepelin: Die Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPS ist vollumfänglich für das Vorhaben, aber es ist bedauerlich, dass keine Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet Berücksichtigung finden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

  1. Der Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom März 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ der Stadt Altentreptow mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ der Stadt Altentreptow unberücksichtigt bleiben können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

10

Stimmberechtigt:

10

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage