22.11.2022 - 4.2 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gnevkow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin vom 13.11.2022, gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V, zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen für den Abriss der Doppelgarage, sowie für den Abriss bzw. der Beräumung zweier Gartengrundstücke der Gartenanlage hinter den Neubauten mit einer Gesamtsumme von 10.720,00 €.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage