24.11.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnbebauung in Schossow“ ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Die GV beschließt hier nur das Flurstück 12! Alles andere wird vorerst ausgeschlossen.

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Beschluss

Geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt hier nur das Flurstück 12! Alles andere wird vorerst ausgeschlossen.

 

 

  1. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) und die Aufstellung Bebauungsplans Nr. 7 “Wohnbebauung in Schossow“ gemäß § 13b BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 2,87 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 12, 91, 101, 102, 105, 107, 109 und 110 der Flur 2 in der Gemarkung Schossow.

 

  1. Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planungsleistungen sollen zeitnah ausgeschrieben werden. Die Kosten des Verfahrens müssen im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5 

Ja- Stimmen:

5 

Nein- Stimmen:

 -

Stimmenthaltung:

 -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage