24.11.2022 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnbebauung in Schossow“ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Tützpatz
- Datum:
- Do, 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Geänderter Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt hier nur das Flurstück 12! Alles andere wird vorerst ausgeschlossen.
- Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) und die Aufstellung Bebauungsplans Nr. 7 “Wohnbebauung in Schossow“ gemäß § 13b BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 2,87 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 12, 91, 101, 102, 105, 107, 109 und 110 der Flur 2 in der Gemarkung Schossow.
- Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
- Die Planungsleistungen sollen zeitnah ausgeschrieben werden. Die Kosten des Verfahrens müssen im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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352,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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233,4 kB
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