21.11.2022 - 7.17 Grundsatzbeschluss zur Anpassung der Verträge a...

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Wortprotokoll

 

Frau Knebler: Eine Änderung im Umsatzsteuergesetz wurde angekündigt, so dass Kommunen bis 2024 ein Wahlrecht (Anwendung Umsatzsteuer § 2b) haben. Es erfolgt gegenwärtig eine Prüfung, ob ein Vorsteuerabzug für den Neubau Schulsporthalle möglich ist. Wenn ja, dann ist die Umsatzsteuer gem. § 2 b ab 2023 für die Stadt Altentreptow anzuwenden. Die Verwaltung plädiert aber trotzdem, den Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung zu fassen.  

 

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen:  -

Mitwirkungsverbot: -

 

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.