30.11.2022 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnbebauung zwischen Sees...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Wildberg
- Datum:
- Mi, 30.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildberg beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildberg stimmt dem Antrag des Herren Matthias Farner, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) zu und beschließt die Aufstellung Bebauungsplans Nr. 4 “Wohnbebauung zwischen Seestraße und Schäferdamm“ gemäß § 13b BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 0,36 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 8/3, 8/4 und 244/5 der Flur 3 in der Gemarkung Wildberg.
- Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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62,3 kB
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