30.11.2022 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnbebauung zwischen Sees...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildberg beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildberg stimmt dem Antrag des Herren Matthias Farner, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) zu und beschließt die Aufstellung Bebauungsplans Nr. 4 “Wohnbebauung zwischen Seestraße und Schäferdamm“ gemäß § 13b BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 0,36 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 8/3, 8/4 und 244/5 der Flur 3 in der Gemarkung Wildberg.

 

  1. Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1

Herr Farner verließ bei Abstimmung den Raum.

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Anlagen zur Vorlage