29.11.2022 - 8.7 Grundsatzbeschluss - Ehrungen von Personen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Datum:
- Di, 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches ab dem 01.01.2023 entsprechen der nachfolgenden Grundsätze vorzunehmen:
1. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger auf Grund besonderer Verdienste
Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl des Amtes Treptower Tollensewinkel verdient gemacht haben, ehrt der Amtsvorsteher persönlich mit einem Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 25,00 €.
2. Weitere Ehrungen
Das Amt Treptower Tollensewinkel kann Ehrungen zu besonderen Anlässen vornehmen. Der Amtsvorsteher befindet über Art und Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung im Wert von 25,00 €. Dazu zählen Gratulationen, Ehrungen, Anerkennungen u.a.
- Verabschiedung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
- Beileidbekundungen.
Auf Ehrungen nach diesem Grundsatzbeschluss besteht kein Rechtsanspruch.
Die im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses vorzunehmenden Ehrungen werden nur für Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel wohnhaft sind bzw. deren Sitz im Amtsbereich des Amtes Treptower Tollensewinkel liegt, ausgesprochen und wahrgenommen.