18.10.2022 - 6.3 Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pripsleben beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Gemeinde Pripsleben:

 

1. Der Brandschutzbedarfsplan der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt. (inklusive Streichung S.48 letzten 4 Sätze)

 

2. Die in der Anlage 1 (Schutzziele der Gemeinde Pripsleben) aufgeführten, durch die Feuerwehr Altentreptow ausgearbeiteten Schutzziele, Eintreffzeiten, Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad für

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Hilfeleistungsereignis Verkehrsunfall,

- das Hilfeleistungsereignis Türnotöffnung,

werden bestätigt.

 

3. Der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfeleistung werden weiterhin mit der derzeitigen Vertragsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Altentreptow sichergestellt. Ein zusätzlicher Vertrag mit der Gemeinde Tützpatz ist aufgrund der Nichterreichung der Eintreffzeit der jetzigen Vertragsfeuerwehr zu prüfen.

 

4. Ausbau der Löschwasserversorgung in den Ortslagen. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 10 Umsetzungsempfehlungen, Pkt. 9.3)

 

5. Benachrichtigung der Einwohner der Gemeinde Pripsleben über eine verlängerte Eintreffzeit der Rettungsmittel der FF Altentreptow und Ergreifen von ausgewählten Maßnahmen nach Pkt. 9.2 der BBP ISBM GmbH Wolgast.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage