26.09.2022 - 8.2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „südlich von Tützpatz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 gebilligt.

 

  1. Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „südlich von Tützpatz“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6 

Stimmberechtigt:

5 

Ja- Stimmen:

5 

Nein- Stimmen:

0 

Stimmenthaltung:

0 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 

 

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Anlagen zur Vorlage