26.09.2022 - 6.9 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Leddermann: Erläuterungen hierzu beigetragen - Durchführungsvertrag/Entwürfe, 

es fand ein Gespräch mit dem Vorstand Herrn Ingo Hasmann des Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) statt:

Wieviel PV darf in Auslaufflächen bei Freilandhennen sein?

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Beschluss

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6 

Stimmberechtigt:

5 

Ja- Stimmen:

5 

Nein- Stimmen:

0 

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 

 

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Anlagen zur Vorlage