26.09.2022 - 7.2 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Knappe übernimmt die Leitung der Sitzung, da Herr Haker sich für befangen erklärt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin genehmigt die

Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 05.08.2022 gemäß § 39 Abs. 3 der

Kommunalverfassung Mecklenburg -Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach VOL / /

Planungsleistungen LP 1-8, Bedarfsgerechter Ausbau der KITA in Siedenbollentin.

Der Bürgermeister hat als Geschäftsführer der Firma Baukonzept Mitwirkungsverbot gemäß

§ 24 Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

/

Stimmenthaltung:

/

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Herr Haker)