12.07.2022 - 5.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 – als vorhabenbezogener Bebauungsplan – für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Grenze zu den Gemeinden Wildberg und Knorrendorf.

 

  1. Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan ersichtlich. Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Breesen, Flur 2 und Gemarkung Pinnow, Flur 1. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:

-          im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Gemeindegrenze zu Wildberg,

-          im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Westen: durch Flächen für Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus bestehen folgende Zielsetzungen:

-          Festsetzung der zulässigen Überbauungsmöglichkeiten (überbaubare Grundstücksflächen) sowie der von der Überbauung freizuhaltenden Grundstücksflächen,

-          Festsetzungen von Verkehrsflächen/Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, die die notwendige Erschließung für das Grundstück gewährleisten,

-          grünordnerische Festsetzungen und Festsetzungen zum Artenschutz,

-          Festlegung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

 

  1. Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage