04.07.2022 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Altenhagen“ der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhagen beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Der Bebauungsplan „Solarpark Altenhagen“ der Gemeinde Altenhagen, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 gebilligt. (Anlage 2)

 

  1. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplan „Solarpark Altenhagen“ der Gemeinde Altenhagen ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretenen Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

Abweichend zum o.g. Beschluss wird hier zudem durch die Vertragspartner festgehalten, dass die Ausgleichsmaßnahme (Bepflanzung) nicht wie im Plan eingezeichnet, sondern an anderer Stelle vorgenommen werden soll. Absprachen dazu erfolgen mit der Verwaltung.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage