30.06.2022 - 7.15 Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brand...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildberg beschließt folgende Punkte zur Brandschutzbedarfsplanung entspr. § 2 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV für die Gemeinde Wildberg:

 

1.) Der Brandschutzbedarfsplan der Firma ISBM GmbH Wolgast wird bestätigt.

 

2.) Die ausgearbeiteten Schutzziele, Eintreffzeiten, Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad für

- das Brandereignis Zimmerbrand Einfamilienhaus,

- das Hilfeleistungsereignis Verkehrsunfall,

- das Hilfeleistungsereignis Türnotöffnung,

werden bestätigt.

 

3. Technikbeschaffungen (Pkt 8.6 BBP ISBM) werden umgesetzt und Lehrgangsmöglichkeiten finanziell (Verdienstausfall) unterstützt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Beschaffung eines (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeugs 20 umzusetzen.

 

5. Der Ausbau der Löschwasserversorgung in der Gemeinde Wildberg und den Ortslagen wird, wenn möglich mit Hilfe von Fördermitteln, umgesetzt. (Brandschutzbedarfsplan Pkt. 10 Umsetzungsempfehlungen, Pkt. 9.3)

 

6. Das Sicherheitsniveau und die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wildberg sind durch die

Bürgermeisterin 2026 erneut zu analysieren und fortzuschreiben (FwOV M-V §8).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage