09.06.2022 - 8.4 Hebesatz-Satzung der Gemeinde Golchen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die GV-Mitglieder bringen ihre Einwände zur jährlichen Erhöhung der Hebesätze zum Ausdruck. In Hinblick auf die Mehrbelastung für die Bürger der Gemeinde wird der Satzungsentwurf in geänderter Form zur Abstimmung gebracht.

Der Satz “Ab dem Jahr 2023 werden die Hebesätze jährlich um 10 v. H. angehoben” wird gestrichen.

 

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Beschluss

Geänderter Beschluss: Der Satz „Ab dem Jahr 2023 werden die Hebesätze jährlich um 10 v. H. angehoben.“ wird ersatzlos gestrichen.

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die geänderte Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2022.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

2 

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage