19.05.2022 - 6.9 Hebesatz-Satzung der Gemeinde Pripsleben

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter stimmen gegen eine Erhöhung der Hebesätze. Im vergangenen Jahr wurden die Hebesätze bereits angehoben. Es ist nicht möglich, jedes Jahr die Hebesätze um 20 Prozent über dem Landesdurchschnitt zu erhöhen. Sie sind mit diesen Vorschriften aus dem FAG nicht einverstanden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pripsleben beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2022 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 349 v.H.

Grundsteuer B 406 v.H.

Gewerbesteuer 359 v.H.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

-

Nein- Stimmen:

6

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage