30.05.2022 - 6.7 Hebesatz-Satzung der Gemeinde Altenhagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2022 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 349 v.H.

Grundsteuer B 406 v.H.

Gewerbesteuer 359 v.H.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage