17.05.2022 - 7.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 – als vorh...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teetzleben fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 – als vorhabenbezogener Bebauungsplan – für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Grenze zu den Gemeinden Wildberg und Breesen.

 

  1. Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan ersichtlich. Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Groß Teetzleben, Flur 3. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:

-          im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Osten: durch Flächen für Wald landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          im Westen: durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen

(Gemeinde Wildberg).

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus bestehen folgende Zielsetzungen:

-          Festsetzung der zulässigen Überbauungsmöglichkeiten (überbaubare Grundstücksflächen) sowie der von der Überbauung freizuhaltenden Grundstücksflächen,

-          Festsetzungen von Verkehrsflächen/Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, die die notwendige Erschließung für das Grundstück gewährleisten,

-          grünordnerische Festsetzungen und Festsetzungen zum Artenschutz,

-          Festlegung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

 

  1. Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen, durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden, Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage